EINZELBERATUNG
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Ernährung beeinflusst die Gesundheit ein Leben lang. Bei vielen Beschwerden und Erkrankungen kann eine zielgerichtete Veränderung der Ernährung die ärztliche Therapie wirksam unterstützen. Mit Hilfe einer zertifizierten Ernährungsfachkraft können Sie zu einem gesünderen Lebensstil finden und so Risikofaktoren vermindern, Folgeerkrankungen vermeiden und Beschwerden reduzieren. Sie benötigen dafür eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung Ihres behandelnden Arztes/Ärztin.
Beratung im Rahmen einer Ernährungstherapie bei z.B.:
- Adipositas
- Bariatrischer Chirurgie
- Lebererkrankungen (Fettleber, NASH)
- Lebensmittelunverträglichkeiten (Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption, etc.)
- Allergien
- Erhöhten Blutfettwerten (Cholesterin, Triglyzeride)
- Beschwerden des Verdauungstraktes u. a. Reizdarm, Refluxkrankheit, chronische Verstopfung, Divertikulose, Chronisch entzündliche Darmerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis Ulcerosa
- Essstörungen
- Hyperurikämie, Gicht
- Tumorerkrankungen
- rheumatische Erkrankungen
- Nierenerkrankungen
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
Fit, stark und leistungsfähig!
Auch als gesunder Mensch können Sie von einer professionellen Ernährungsberatung profitieren. Wohlbefinden und Lebensqualität können durch eine Überprüfung und Optimierung der Ess- und Trinkgewohnheiten gesteigert werden. Eine ausgewogene, bedarfsgerechte und an die Lebenssituation angepasste Ernährung kann dazu beitragen, vielen Erkrankungen vorzubeugen.
Beratung im Rahmen der Prävention beschäftigt sich mit z.B.:
- Vegetarischer Ernährung
- Bedarfsgerechte Ernährung
- Gute Mahlzeiten am Arbeitsplatz und bei Schichtarbeit
- Ernährung im Alter
- Gewichtsabnahme/-zunahme
- Gesundes Essen für die ganze Familie
- Richtig essen unterwegs
- Essen und Trinken mit Genuss
- Ernährung in der Schwangerschaft